Kriterien, die NGOs erfüllen müssen
Eine gute NGO ist unabhängig, transparent und gemeinwohlorientiert, arbeitet verantwortungsvoll, berichtet klar über ihre Wirkungen und lebt eine offene, partizipative Struktur nach innen und außen.
Du kennst eine Organisation, die diese Kriterien nur unzureichend erfüllt? Hast Du konkrete Erfahrungen gemacht? Dann informiere uns. Wie schauen uns die Organisation dann einmal genauer an.
Spender, Behörden oder Gerichte können anhand der Satzung prüfen, welche Ziele verfolgt werden und wie die Organisation strukturiert ist. Wichtig zu wissen ist, dass die Mittel der Organisation nur für diese satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden dürfen.
Das Finanzamt entscheidet auf Basis der Satzung, ob die Organisation ausschließlich, selbstlos und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt. Ist das der Fall, erhält sie einen sogenannten Freistellungsbescheid.
Damit wird die Organisation steuerlich als gemeinnützig anerkannt – und erhält dadurch erhebliche finanzielle Vorteile. Der Freistellungsbescheid gilt in der Regel für die drei zurückliegenden Jahre. Danach muss der Verein erneut seine tatsächliche Geschäftsführung und Mittelverwendung nachweisen (z. B. über Einnahmen-Überschuss-Rechnungen, Tätigkeitsberichte etc.).
