Kriterien, die NGOs erfüllen müssen

Eine echte NGO ist unabhängig, gemeinnützig, transparent und überprüfbar. Sie bezieht Betroffene in ihre Entscheidungen ein und zeichnet sich durch klare Zielsetzungen aus.

Die Organisation berichtet klar über ihre Wirkungen und lebt eine offene, partizipative Struktur nach innen und außen. Sie sorgt für die Einhaltung von Qualitätsstandards und kommuniziert gewaltfrei.

Du kennst eine NGO, die diese Kriterien nur unzureichend erfüllt? Hast Du konkrete Erfahrungen gemacht? Dann informiere uns! Wie sehen uns die Organisation dann einmal genauer an.

Spender, Behörden oder Gerichte können anhand der Satzung prüfen, welche Ziele verfolgt werden und wie die Organisation strukturiert ist. Wichtig zu wissen ist, dass die Mittel der Organisation nur für diese satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden dürfen.

Das Finanzamt entscheidet auf Basis der Satzung, ob eine Organisation ausschließlich selbstlos und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt. Ist das der Fall, erhält sie einen sogenannten Freistellungsbescheid und erhält dadurch erhebliche finanzielle Vorteile.

Alle drei Jahre muss eine Organisation erneut ihre tatsächliche Geschäftsführung und Mittelverwendung über Tätigkeitsberichte nachweisen.