Steuerfinanzierte Antidiskriminierungs-NGO gibt Tipps zur Ausgrenzung und Diskriminierung

Das vom Bundesfamilienministerium finanzierte Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit (IDA e.V.) hat  Ende Januar 2026 einen sogenannten Leitfaden mit dem Titel „Stark gegen Rechts: Jugendverbände gegen rechte Einflussnahme“ herausgegeben, die zur Diskriminierung „rechts Denkender“ anleitet. Die 66 Seiten starke Broschüre richtet sich an Jugendverbände und soll diese nach Angaben der Verfasser dafür „sensibilisieren, mit welchen Strategien rechte Einzelpersonen oder Gruppen versuchen, Einfluss auf Jugendverbände zu nehmen und diese zu unterwandern“. Herausgeber und Autoren des Leitfadens sind laut Impressum drei Personen: der Geschäftsführer des IDA e.V. Ansgar Drücker sowie die Referenten des Vereins, Sebastian Seng und Lea Winterscheidt.

Mit ihrem jüngsten Werk geben die IDA-Mitarbeiter Tipps und Strategien im Umgang mit „Versuchen von Rechts, in Jugendverbänden Fuß zu fassen oder Einfluss auf eure Arbeit zu nehmen“. Sie erläutern darin nicht nur, „wie ihr mit rechten Tendenzen von Mitgliedern pädagogisch umgeht“, sondern auch, wie Jugendverbände „die Aufnahme rechter Mitglieder verhindern oder rechtsoffene Mitglieder ausgeschlossen werden können“. Nach eigenen Angaben hat sich der Verein dem Schutz vor Diskriminierung verschrieben und betont, dass er „diskriminierungssensible Sprache“ verwendet.

Dieser Schutz und diese Sensibilität scheinen aus Sicht des Vereins jedoch nicht allen Teilen der Gesellschaft zuzustehen, jedenfalls nicht für all jene, die eher konservativ und wirtschaftspolitisch liberal eingestellt sind. Denn für die IDA-Mitarbeiter steht fest: „Rechts steht kurz für „Rechtsextremismus, Rechtspopulismus oder die Extreme Rechte“. Weitere verwendete Begriffe seien Rechtsradikalismus, Rechtsterrorismus, Rechtsruck oder Neue Rechte. Rechts, heißt es in der Broschüre, sei ein „Sammelbegriff für Vorstellungen, die gegen die Gleichwertigkeit der Menschen von einem Recht des Stärkeren ausgehen und die Menschenwürde von Minderheiten und Schwächeren nicht anerkennen. Der Begriff habe sich in Wendungen wie „Demo gegen Rechts“ oder „Engagement gegen Rechts“ eingebürgert.

Zwar räumen die Verfasser der Broschüre ein, dass der Begriff ‚gegen Rechts‘ „gelegentlich umstritten“ sei. Schließlich könne er so verstanden werden, dass „alle sich nicht links verortenden Menschen gleich als rechts angesehen werden“. Allerdings würden sich „beispielsweise die CDU/CSU und FDP“ zwar eindeutig als nicht linke Parteien verstehen. Sie würden „sich aber selbst als Parteien der Mitte und nicht als rechte Parteien“ bezeichnen.

Unklar ist, woher die Autoren diese Definitionen nehmen und auf welche juristischen oder wissenschaftlichen Kriterien sie diese stützen. Fest steht nur: Eine einheitliche Definition des Begriffs „rechts“ gibt es nicht. Und nach derselben Logik, die der Verein IDA bei seiner Definition von „Rechts“ anlegt, wäre alles, was politisch „links“ einzuordnen ist, gleichbedeutend mit Linksextremismus, Linksradikalismus, Linksterrorismus, Linksruck oder Neue Linke,

Gleichzeitig weckt der Verein IDA mit seinem neuen Leitfaden Zweifel an seinem Verständnis von parlamentarischer Kontrolle in einer Demokratie. Das zeigt sich in einem Unterkapitel des Leitfadens, welches das Thema parlamentarische Anfragen behandelt. Darin ist zu erfahren, dass „die Nutzung der besonderen parlamentarischen Auskunfts-, Informations- und Fragerechte“ durch die Opposition regelrecht gefährlich ist. Der Grund: Laut IDA sind parlamentarische Anfragen „ein wichtiger „Baustein der Strategien rechtsextremer Parteien“ für Angriffe auf politische Gegner:innen.

Zwar räumen die IDA-Mitarbeiter ein, dass die Nutzung dieser Instrumente allen demokratisch gewählten Parteien zusteht. Sie diene allerdings „deutlich dem Zweck, nicht nur die betroffenen Verbände einzuschüchtern, sondern auch Behörden zu einem vorsichtigeren oder skeptischeren Umgang mit so angegriffenen Trägern zu veranlassen“. Als Strategie empfehlen die IDA-Mitarbeiter den Jugendverbänden eine verstärkte Kooperation mit den Ansprechpartnern der Fördermittelgeber, Bewilligungsbehörden und sonstigen Entscheidungsgremien. Dann könne der Umgang mit derartigen Anfragen „im besten Fall gemeinsam angegangen werden oder die Antwortenden können motiviert werden, beispielsweise der Eigenständigkeit der Jugendverbandsarbeit und die auch staatlicherseits gewollte unterschiedliche Ausrichtung verschiedener Jugendverbände in den Antworten besonders hervorzuheben“.

Die IDA-Mitarbeiter raten den Jugendverbänden, „die Antwortenden grundsätzlich bei der Beantwortung der Fragen zu unterstützen“, auch wenn „die Inhalte oft nervig sind und zunächst innere Widerstände hervorrufen“. Vor allem aber sollten staatlich unterstützte Jugendverände dabei eines beachten: Sie sollten „nur solche Informationen oder Einschätzungen weitergeben, die dem Verband nicht noch zusätzlich schaden könnten“.

Stark gegen Rechts: Jugendverbände gegen rechte Einflussnahme

Alternativ: https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2026/ministerium-finanziert-leitfaden-zum-ausschluss-rechter-jugendlicher/