Welche Vorteile bringt die Gemeinnützigkeit?
Für Vereine und andere Organisationen bringt ein mit der Anerkennung der Gemeinnützigkeit verbundener Freistellungsbescheid gleich mehrere wichtige Vorteile mit sich:
Steuerliche Privilegien
Der wichtigste Vorteil ist die Steuerbegünstigung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Körperschaftsteuer) und § 3 Nr. 6 GewStG (Gewerbesteuer). Denn als gemeinnützige Organisation muss der Verein keine Körperschaftsteuer auf Einkünfte zahlen, die durch die satzungsgemäße gemeinnützige Arbeit erzielt werden. Das führt in der Regel zu erheblichen finanziellen Einsparungen.
Spendenbescheinigungen
Spenden und Zuwendungen, die der Verein von Privatpersonen oder Unternehmen erhält, können in der Regel von den Spendern steuerlich abgesetzt werden. Das kann dazu führen, dass mehr Menschen und Unternehmen bereit sind, Geld oder Sachleistungen an den Verein zu spenden, da sie von den Steuervorteilen profitieren.
Wichtig zu wissen: Ist der Feststellungsbescheid älter als drei Jahre oder ist der Freistellungsbescheid – beziehungsweise sind die Anlagen zum Körperschaftsteuerbescheid – älter als fünf Jahre, darf der Verein keine Zuwendungsbestätigungen bzw. Spendenbescheinigungen oder -quittungen mehr ausstellen.
Zugang zu Sponsoren
Der Freistellungsbescheid gilt als offizieller Nachweis dafür, dass der Verein gemeinnützige Zwecke verfolgt und zum Gemeinwohl beiträgt. Das stärkt das Vertrauen von Förderern, Sponsoren und der Öffentlichkeit und erhöht die Glaubwürdigkeit der Organisation.
Zugang zu Fördermitteln
Gemeinnützige Vereine erhalten leichter Zugang zu staatlichen Fördermitteln, Stiftungen oder anderen finanziellen Unterstützungsprogrammen, die speziell für gemeinnützige Organisationen vorgesehen sind.
Zugang zu Journalisten und Politikern
Gemeinnützige Vereine und ihre Vertreter profitieren vom Renommee der Wohltätigkeit und Selbstlosigkeit. Sie finden leichter öffentlich Gehör – sei es als Interviewpartner von Journalisten, als Gast in Talkshows, als Sachverständiger in parlamentarischen Ausschüssen oder als Gesprächspartner von Politikern.
